Sarah Lutz Holtengraben 40 5722 Gränichen

Asyl-Wissen

Finanzielle Unterstützung für Asylsuchende

Welche finanzielle Unterstützung bekommen Asylsuchende im Kanton Aargau?

(§ 17 SPG) Ein/e erwachsene/r Asylsuchende/r bekommt pro Tag 7.- CHF für die Verpflegung. Dazu kommt  1.- CHF Taschengeld für die restlichen Bedürfnisse (Haushalt, Hygiene, Transport, Unterhaltung, etc.). Pro Quartal kommen 60.- CHF zusätzlich für Bekleidung dazu. Die in bar ausbezahlte Unterstützung beläuft sich also auf 255.- CHF pro Monat.  Weiterführende Informationen dazu hier.

Was bedeutet Status N?

Das Staatssekretariat für Migration SEM unterscheidet zwischen verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz. Eine geflüchtete Person stellt einen Antrag auf Asyl. Solange diese Verfahren (die Prüfung ob die Person die Berechtigung für ein Asyl hat) läuft, bekommt sie den Status N. Das bedeutet also nichts anderes als „wir wissen noch nicht, ob du asylberechtigt bist oder nicht“. Weitere Informationen zu den anderen Statusstufen hier.

Warum kann es passieren, dass Asylsuchende von einen Tag auf den andern in ein anderes Dorf ziehen müssen?

Mit dem Status N werden die Asylsuchenden innerhalb des Kantons in eine Gemeinde zugeteilt, die noch Aufnahmekontingente zu erfüllen hat.  Die Asylsuchenden haben keine Wahl. Es sind häufig logistische oder politische Gründe, die ausschlaggebend sind, dass z.B. eine Familie mit einem Kind im Kindergarten von heute auf morgen von einer Gemeinde in die nächste transferiert wird. Das Wohl der Asylsuchenden ist dabei meist irrelevant. Dieses Beispiel ist so in Gränichen geschehen. Das Kind wurde von heute auf morgen aus dem Kindergarten genommen und am neuen Ort wieder eingeschult. Weder wir als Verein noch die Schule konnten den Transfer dieser schon gut integrierten Familie verhindern.

Weitere Informationen dazu hier.

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